Väterrechte gestärkt

ID 35395
 
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt.
Mütter können demnach ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter haben damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umgesetzt. In dem Urteil hatte es geheißen, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Straßburger Urteil zufolge verstoße die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter des Kindes es möchte, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Jule von Radio Corax sprach mit Akki Schulz.
Audio
11:33 min, 16 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 04.08.2010 / 16:28

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kinder, Wirtschaft/Soziales, Andere
Serie: Corax-Widerhall
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 04.08.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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