Schweizer Menschenrechtsorganisation appellieren für mehr Menschlichkeit im Dublin-Verfahren

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Ein Ehepaar wird ins Gefängnis gesteckt. Die Kinder werden in Kinderheime verfrachtet. Nicht wegen einem Verbrechen, dass die Eltern begangen haben, sondern weil die Eltern nicht in Norwegen um Asyl angefragt haben, sondern in der Schweiz. Diese unmenschliche Praxis wurde diese Woche vom Schweizerischen Bundesgericht verurteilt.
Dabei ging es um eine afghanische Familie, die via Norwegen nach Europa kam. Ihren Asylantrag stellte sie allerdings nicht dort, wo sie sich zuerst registriert hatte, sondern hier in der Schweiz, wo sie Verwandte hat. Laut dem Dublin-Abkommen müsste sie diesen Antrag eigentlich in Norwegen stellen. Die Schweizer Behörden dürfen sie deshalb dorthin zwangsausschaffen. Sie müssten aber nicht unbedingt.
Der Fall hat nun verschiedene Menschenrechtsorganisationen auf den Plan gerufen. In einem Appell, der online unterschrieben werden kann, fordern sie eine grosszügigere Auslegung der Dublin-Praxis durch Schweizer Behörden.
Michael Spahr fragte Denise Graf von Amnesty International: Wollen Sie mit diesem Appell erreichen, dass die Schweiz aus dem Dublin-Abkommen aussteigt?
Audio
03:59 min, 9347 kB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.05.2017 / 09:35

Dateizugriffe: 2004

Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kinder, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Michael Spahr
Radio: RaBe, Bern im www
Produktionsdatum: 18.05.2017
CC BY-NC-SA
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