Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel (O-Ton der Pressekonferenz)

ID 86878
 
AnhörenDownload
Veranstaltet vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie Attac Deutschland fand am 11.01.2018 eine Pressekonferenz zum Thema „Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel“ im Hamburger Gängeviertel statt.
Audio
01:08:50 h, 95 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 11.01.2018 / 15:28

Dateizugriffe: 5060

Klassifizierung

Beitragsart: Rohmaterial
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Umwelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Redaktion 3
Radio: FSK, Hamburg im www
Produktionsdatum: 11.01.2018
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
O-Ton, bearbeitet. Eröffnet und moderiert von Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie) sprachen:

- Dieter Magsam (RAV)
- Martin Klingner (Anwalt des Camp Stadtpark/Entenwerder)
- Lion (Camp Stadtpark/Entenwerder)
- Ulrike Donat (Anwältin des Camp Altona) & Carsten Orth (Anmelder des Camp Altona)
- Sabine Lassauer (Attac, Betroffene Polizeieinsatz 7.7.2017)
- Dieter Magsam (Anwalt wegen Polizeieinsatz 7.7.2017)
- Waltraut Verleih (Anwältin Attac)
- Achim Heier (Attac)

Im Anschluss wurden Fragen der anwesenden Presse beantwortet.

Aus der Einladung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein:

„Demonstrierende verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren.

Der G20-Gipfel war kein »Festival der Demokratie«, wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt wurden.
Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20-Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrierenden. Die geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig missachtet. Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das ›Antikapitalistische Camp‹ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten Form stattfinden.

Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 7. Juli 2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/ Ackermann-/ Ekhofstraße. Gegen friedliche Versammlungsteilnehmende wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden geschlagen und getreten sowie erheblich verletzt.

Betroffene und deren anwaltliche Vertretung werden auf einer Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten.“